Mit der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Reform des Zivilgesetzbuches und der damit verbundenen Einrichtung professionalisierter und interdisziplinärer Kindes- und Erwachsenschutzbehörden (KESB) stellen sich die Anforderungen an die Praxis der Abklärung von Gefährdungen des Kindeswohls in einer neuen Weise.
Vor diesem Hintergrund wird in Zusammenarbeit zwischen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW einerseits und dem Kinder- und Jugenddienst Basel-Stadt, dem Amt für Jugend und Berufsberatung Zürich, der Zuger Fachstelle punkto Jugend und Kind, der Abteilung Unterstützende Dienste des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz des Kantons Zug und den Sozialen Diensten der Stadt Aarau sowie den jeweils für die teilnehmenden Dienste zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ein fundiertes Prozessmanual entwickelt und erprobt.
Mit dem Prozessmanual sollen Abklärungen von Gefährdungen des Kindeswohls angeleitet werden und die Praxis des Kindesschutzes weiterentwickelt werden.