Filme von Anhörungen im zivilrechtlichen Kindesschutz
Sechs Filme bieten Einblicke in Anhörungen in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren: Zwei reinszenierte Anhörungen von Jugendlichen, ein Rollentausch und drei Einzelinterviews. Die Filme entstanden in einem Projekt mit Studierenden der Freiform an der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW und eignen sich für den Einsatz in der Aus- und Weiterbildung an Hochschulen und in Fachvereinen und -verbänden sowie in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Anhörungen von Kindern und Jugendlichen sind ein zentrales Element zivilrechtlicher Kindesschutzverfahren. Gemäss Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention und Art. 314a des Zivilgesetzbuches haben Kinder und Jugendliche das Recht, bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, angehört zu werden.
In der Schweiz führen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) diese Kindesschutzverfahren durch. Im Vorfeld eines Entscheids über zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen findet eine Kindeswohlabklärung statt. In diesem Rahmen werden Gespräche mit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern sowie gegebenenfalls mit weiteren Auskunftspersonen und Fachstellen geführt. Ziel ist es, eine fachlich fundierte Einschätzung darüber zu treffen, ob das Kindeswohl in der Familie gefährdet ist. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fliessen in den Abklärungsbericht ein, welcher der KESB als Beurteilungsgrundlage dient.
Von diesen abklärenden Gesprächen ist die formelle Anhörung durch die Behörde zu unterscheiden: Bevor die KESB über zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen entscheidet, muss sie das rechtliche Gehör der Eltern sowie der betroffenen Kinder und Jugendlichen wahren (Anhörung).
Eine Ausnahme bilden Notfallplatzierungen: Bei der notfallmässigen Platzierung von Kindern und Jugendlichen in einer stationären Einrichtung oder Pflegefamilie kann eine erste Anhörung von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern auch bereits vor der Kindeswohlabklärung durchgeführt werden.
Trotz der grossen Bedeutung dieser Anhörungen ist wenig darüber bekannt, wie sie in der Praxis durchgeführt werden und wie die Betroffenen sie erleben. Empirische Befunde zeigen, dass sowohl die Durchführung als auch die Erfahrungen der Beteiligten stark variieren (vgl. u.a. Aeby/Schoch 2025; Graf-van Kesteren 2015; Hauri 2020; Kindler 2024; Hornung/Kapella 2022; Müller 2025).
Das Filmprojekt wurde an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW mit Studierenden der Freiform realisiert, einem individuellen und selbstgestalteten Studienmodell. Das Projektteam plante und bereitete die Filmaufnahmen vor, führte den Drehtag durch, bediente das gesamte Equipment und evaluierte sowie schnitt die Aufnahmen. Technische Unterstützung erhielt es vom Digital Competence Hub der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW.

Projektteam
- Nicolas Bernasconi
- Amira Bolliger
- Alena De Monaco
- Michèle Gasser
- Sheila Hauswirth
- Eleni Kougionis
- Gabriel Salgado
- Helga Berchtold (Fachperson aus der Praxis)
- Clarissa Schär (Fachperson aus der Wissenschaft und Projektleitung)
Am Filmprojekt wirkten zwei Jugendliche mit, die bereits Anhörungen im zivilrechtlichen Kindesschutz erlebt haben und fremdplatziert wurden, sowie zwei Mitglieder einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) – eine Sozialarbeiterin und ein Jurist. Die Jugendlichen und die Behördenmitglieder kannten sich vor dem Projekt nicht. Reinszeniert wurden Anhörungen nach einer Notfallplatzierung, eine besondere Form der Anhörung, die vor der eigentlichen Abklärung des Kindeswohls und der anschliessenden Anhörung zur Entscheidungsfindung stattfindet.
Insgesamt konnten sechs Filme produziert werden:
- Reinszenierte Anhörung (zwei Filme): Mit den Jugendlichen wurde je eine Anhörung reinszeniert. Die Jugendlichen haben sich an die Zeit ihrer Notfallplatzierung zurückerinnert und vor diesem Hintergrund die Fragen zu ihrer Situation erneut beantwortet. Die reinszenierten Anhörungen haben im Büro der KESB-Mitarbeiterin stattgefunden, wo die Jugendlichen von den beiden Mitgliedern der KESB angehört wurden. Die beiden Behördenmitglieder haben die Anhörung so durchgeführt, wie sie üblicherweise nach Notfallplatzierungen verfahren.
- Rollentausch (ein Film): Nach der Anhörung fand ein Rollentausch statt, bei dem die beiden Jugendlichen gemeinsam der Mitarbeiterin der KESB, die sie beide zuvor angehört hatte, Fragen stellen konnten.
- Einzelinterview (drei Filme): Die beiden Jugendlichen und die Mitarbeiterin der KESB wurden einzeln zu ihren Erfahrungen mit dem Filmprojekt interviewt.
Die Filme wurden für den Einsatz in der Ausbildung von Studierenden als auch in der Weiterbildung von Fachpersonen in Hochschulen sowie in Fachvereinen und -verbänden entwickelt. Dies umfasst Formate wie Vorlesungen, (Fach-)Seminare und Werkstätten. Davon ausgeschlossen sind grössere Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse und Kinoanlässe. Darüber hinaus eignen sich die Filme für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendheim, Schutz- und Notunterkünfte, kinder- und jugendpsychiatrische Klinik).
Die Filme ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Aspekten: der Gestaltung von Anhörungen in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren, den Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen mit Anhörungen sowie zentralen Themen des Kindesschutzes wie Partizipation, Macht und Zwang oder die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten eine Grundlage für Reflexion und fachlichen Austausch.
Aeby, Gaëlle/Schoch, Aline (2025): Empirische Studie. Qualitative Teilstudie. In: Cottier, Michelle/Aeby, Gaëlle/Müller, Brigitte/Schoch, Aline (Hrsg.): Integrität, Autonomie und Partizipation im Kinderschutz. Wie erleben Kinder und Eltern das Kinderschutzverfahren? Basel: Schwabe, S. 102–140.
Graf-van Kesteren, Annemarie (2015): Kindgerechte Justiz. Wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche verbessert werden kann. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Policy_Paper_34_Kindgerechte_Justiz.pdf [Zugriff: 07.09.2025].
Hauri, Andrea (2020): Wahrnehmung des Kinderschutzverfahrens vor der KESB durch Jugendliche und Eltern mit Fokus auf Gerechtigkeit. Dissertation. Zürich: Universität/Philosophische Fakultät. DOI: https://doi.org/10.5167/uzh-191332
Hornung, Helena/Kapella, Olaf (2022): Gefährdungsabklärung aus der Perspektive von Jugendlichen. Wien: Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien. https://uscholar.univie.ac.at/detail/o:1543405 [Zugriff: 11.09.2025].
Kindler, Heinz (2024): Rechtliche Vorgaben zur Kindesanhörung und kindgerechte Anhörung. In: Fegert, Jörg M./Meysen, Thomas/Kindler, Heinz/Chauviré-Geib, Katrin/Hoffmann, Ulrike/Schumann, Eva (Hrsg.): Gute Kinderschutzverfahren. Tatsachenwissenschaftliche Grundlagen, rechtlicher Rahmen und Kooperation in familiengerichtlichen Verfahren. Wiesbaden: Springer, S. 61-84.
Müller, Brigitte (2025): Empirische Studie. Quantitative Teilstudie. In: Cottier, Michelle/Aeby, Gaëlle/Müller, Brigitte/Schoch, Aline (Hrsg.): Integrität, Autonomie und Partizipation im Kinderschutz. Wie erleben Kinder und Eltern das Kinderschutzverfahren? Basel: Schwabe, S. 141–182.
Zugang zu den Filmen
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